Geschäftsbedingungen

1. Firma

H & D, a.s.
Olomoucká 37
Prostějov 796 01 Česká republika
Telefon: +420 582 305 600
Fax:       +420 582 305 667
e-mail: hdprofi@h8d.eu
www.e-hd.cz, www.e-hd.eu, www.e-hd.store


H & D, AG, ID-Nr.: 60748451, MwSt.-Nummer: CZ60748451

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ab 15. 1. 2015 und sind bis die Ausgabe von neuen Geschäftsbedingungen gütig.

2. Bestellung

Der Kaufvertrag, der eine Grundlage für Realisierung des Warenverkaufs durch den Verkäufer auf den Käufer ist, entsteht auf der Grundlage einer verbindlichen Bestätigung der Bestellung ( Auftragsbestätigung ). Im Falle einer Vorauszahlung verpflichtet sich der Verkäufer die Ware bis zu in der Auftragsbestätigung genannter Fälligkeit zu reservieren. Der Verkäufer wird dem Käufer keine Kosten für die Nutzung der Fernkommunikationsmittel in Verbindung mit dem Abschluss des Kaufvertrages berechnen. Das Angebot der Ware gilt während der Dauer des Angebots dieser Ware auf der Website von Online-Shop: www.e-hd.eu. Eventuelle Rabatte auf den Kaufpreis der Ware sind nicht kumulierbar, es sei denn, Verkäufer und Käufer vereinbaren etwas anderes.

3. Stornierung der Bestellung

Die Stornierung der Bestellung durch den Käufer:
Der Käufer hat das Recht, die Bestellung ohne Angabe von Gründen jederzeit vor ihrer verbindlichen Bestätigung zu stornieren. Nach verbindlicher Bestätigung nur auf der Grundlage der gegenseitigen Vereinbarung. Kontakt: E-Mail: hdprofi@h8d.eu

4. Rücktritt von dem Vertrag

Der Rücktritt von dem Vertrag ist durch die Bestimmungen § 1829 – 1837 des Gesetzes Nr. 89/2012 geregelt.

Der Käufer hat das Recht vom Kaufvertrag innerhalb von 14 Tagen zurückzutreten. Die in erstem Satz genannte Frist läuft ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und im Falle:

a) des Kaufvertrags, ab dem Tag der Übernahme der Ware,
b) des Vertrags, dessen Gegenstand mehrere Warenarten oder die Lieferung mehrerer Teile sind, ab dem Tag der Übernahme der letzten Warenlieferung, oder
c) desVertrags, dessen Gegenstand periodische Warenlieferungen sind, ab dem Tag der Übernahme der ersten Lieferung.

Wenn der Käufer über das Recht auf Rücktritt von dem Vertrag gemäß § 1820 Abs.1, Lit.f) Gesetzes Nr. 89/2012 nicht informiert wurde, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten innerhalb von einem Jahr und 14 Tage ab dem Zeitpunkt des Beginns der Widerrufsfrist gemäß Absatz 1. Wenn der Käufer innerhalb dieser Frist über das Recht auf Rücktritt vom Vertrag informiert wurde, läuft eine zweiwöchige Widerrufsfrist ab dem Tag, als der Käufer die Belehrung erhielt.

Wenn der Käufer von dem Vertrag zurücktritt, sendet oder übergibt er dem Verkäufer unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tage nach dem Rücktritt von dem Vertrag, die von ihm empfangene Ware. Wenn ein Dienst dem Käufer schon geleistet wurde, ist der Käufer dem Verkäufer nichts verpflichtet, mit Ausnahme des § 1834 des Gesetzes Nr. 89/2012. Das Verkäufer kann verlangen, dass der Käufer nur die in diesem Gesetz festgelegten Kosten bezahlt.

Wenn der Käufer von dem Vertrag zurücktritt, wird der Verkäufer ihm unverzüglich innerhalb von vierzehn Tagen nach dem Rücktritt, auf die gleiche Art und Weise, alle, von ihm aufgrund des Vertrags erhaltenen Finanzmittel einschließlich der Lieferkosten, zurückerstatten.
Die Finanzmittel werden von dem Verkäufer dem Käufer in einer anderen Weise zurückerstattet werden, wenn der Käufer damit einverstanden ist, und wenn keine anderen Zusatzkosten ihm nicht entstehen werden. Wenn der Käufer eine andere als die günstigste Versandart, die der Verkäufer bietet, ausgewählt hat, wird der Verkäufer dem Käufer die Kosten für die Lieferung der Ware in der Höhe der billigsten angebotenen Möglichkeit der Lieferung erstatten.

Der Käufer ist verpflichtet die Kosten der Rücksendung zu tragen.
Wenn der Käufer von dem Vertrag zurücktritt, ist der Verkäufer nicht verpflichtet, die erhaltenen Finanzmittel früher dem Käufer zurückzuerstatten, als der Käufer ihm die Ware übergibt oder als er ihm die Absendung von Waren beweist.

Der Käufer ist dem Verkäufer nur für die Wertminderung der Ware verantwortlich, die durch den Umgang mit ihr anders, im Hinblick auf die Beschaffenheit und Eigenschaften von Ware, als notwendig verursacht wurde. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer dem Käufer die Informationen nach § 1820 Abs. 1 Lit. f) des Gesetzes Nr. 89/2012 nicht mitgeteilt hat.

Der Käufer kann nicht von dem Vertrag über die Warenlieferung oder Dienstleistungen, deren Preis von Schwankungen des Finanzmarktes außerhalb der Kontrolle des Verkäufers abhängig ist und die innerhalb der Widerrufsfrist des Vertrags entstehen können, von dem Vertrag über die Lieferung der Ware, die nach dem Wunsch des Verbrauchers oder für seine Person modifiziert wurde, von dem Vertrag über die Lieferung der Ware in abgedichteter Verpackung, die von dem Verbraucher herausgenommen wurde und die aus hygienischen Gründen nicht zurückgegeben werden kann, zurücktreten.

5. Lieferbedingungen

Die Lieferungen des Leistungsgegenstands (der bestellten Ware) werden je nach Verfügbarkeit von Produkt und Betriebsmöglichkeiten bei dem Verkäufer so bald wie möglich oder nach Vereinbarung mit dem Käufer realisiert. Die Anlieferungsstelle wird auf der Basis der Bestellung des Käufers bestimmt. Als die Erfüllung der Lieferung gilt die Anlieferung des Leistungsgegenstands an die bestimmte Stelle. Den Versand an die bestimmte Adresse besorgt der Verkäufer; die mit dem Transport vebundenen Kosten werden nach der Vereinbarung berechnet. Die Warensendung beinhaltet immer Steuerbeleg.
Wir liefern unsere Ware nach ganz Europa.

6. Änderungen von Angaben

Die Änderungen werden nach gegenseitiger Abstimmung erfolgen.

7. Mängelhaftung und Gewährleistung

Die Reklamationsbedingungen bilden einen integralen Bestandteil Allgemeiner Geschäftsbedingungen und werden in voller Fassung unten angegeben.

8. Schutz von Personendaten

Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Um einen wertvollen Dienst anzubieten, müssen wir einige Ihre persönlichen Daten kennen. Diese Daten sind vor Missbrauch geschützt und werden nicht an Dritte weitergegeben werden.

Die Wahrnehmung der Rechte der betroffenen Personen ist in der Erklärung zur Erklärung der GDPR in der Fußzeile dieser Website dargelegt.

Durch die Registrierung als Kunde, Interessent für Nachrichten, Teilnehmer von Befragungen und alle anderen Formen der Registrierung erklären Sie, dass wir Sie über Neuigkeiten in unserem Online-Shop per E-Mail oder Telefon informieren können. Wenn Sie noch nicht diese Informationen möchten, haben Sie die Möglichkeit jederzeit die Einsendung von Informationen mithilfe des in der Nachricht gesendeten Verfahrens zu beenden.

9. Verkauf von Waren und Zahlungen

Verkäufer ist der Eigentümer der Ware und verkauft sie dem Käufer (dem Kunden).

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Preises der Ware im Eigentum des Verkäufers. Die Bezahlung des gesamten Betrags wird bei der Übergabe der Ware (durch vertragliche Spedition) oder per in der Bestellungsbestätigung spezifizierte Banküberweisung realisiert, und so, dass der Gesamtpreis der Ware nach Abrechnung der Bank- und anderen Gebühren auf das Konto des Verkäufers gutgeschrieben werden muss.

10. Reklamationsbedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen und Definitionen

Diese Reklamationsordnung wurde nach den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuchs (weiter nur als “BGB“) in der gültigen Fassung bearbeitet und gilt für Verbrauchsware (weiter nur als “Ware“), auf die das Mängelhaftungsrecht des Käufers innerhalb der Gewährleistungsfrist (weiter nur als “Reklamation“) erhoben wird. Der Verkäufer ist ein Unternehmen H & D, AG mit dem Sitz: Olomoucká 37, Prostějov 79601, ID-Nr.: 60748451, eingetragen im Handelsregister beim Bezirksgericht in Brno, Abteilung B, 1580. Der Käufer ist ein Subjekt, das einen Vertrag mit dem Verkäufer, um Waren zu kaufen, abgeschlossen hat.
Die Rechte und Pflichten der Parteien in Bezug auf die Rechte aus der Mangelerfüllung werden durch die einschlägigen Rechtsvorschriften geregelt (vor allem Bestimmungen § 1914 bis §1925, §2095 bis §2117 und von §2161 bis §2174 des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg., BGB). Reklamationen werden in dem Sitz des Verkäufers erledigt.

2. Garantiebedingungen

Der Verkäufer übergibt den Kaufgegenstand dem Käufer in Menge, Qualität und Ausführung, wie es vereinbart wurde. Falls die Qualität und Ausführung nicht vereinbart wurden, ist der Verkäufer verpflichtet den Kaufgegenstand in der Qualität und Ausführung, die zu dem vom Vertrag ersichtlichen Zweck geeignet sind, zu übergeben; sonst zum Zwecke, wie üblich.
Bei der Bestimmung der Qualität oder Ausführung nach vereinbartem Muster oder vereinbarter Vorlage muss die Qualität und Ausführung dem Muster oder der Vorlage entsprechen. Im Falle, dass die in dem Vertrag festgelegten Qualität und Ausführung des Kaufgegenstandes unterschiedlich von dem Muster oder der Vorlage sind, entscheidet Vertrag. Im Falle, dass der Vertrag und das Muster die Qualität oder Ausführung des Gegenstandes unterschiedlich, aber nicht widersprüchlich, bestimmen, muss der Gegenstand dem Vertrag und auch dem Muster oder der Vorlage entsprechen.
Wenn es nicht vereinbart wird, wie die Ware (Kaufgegenstand) verpackt sein sollte, benutzt der Verkäufer die Verpackung wie üblich; wenn es nicht möglich ist, dann in einer Weise, die notwendig für die Erhaltung der Ware und deren Schutz ist. Der Verkäufer versorgt die Ware für den Transport auf die gleiche Weise.

Die Ware ist mangelhaft, wenn sie nicht die in den vorherigen Absätzen festgelegten Attribute aufweist. Auch die Erfüllung durch eine andere Ware gilt als Mangel. Die Fehler in Unterlagen, die für die Nutzung der Ware nötig sind, gelten auch als Mangel.

Wenn die Erklärung des Verkäufers oder das Dokument über die Übergabe der Ware ergeben, dass der Verkäufer eine kleinere Menge von Waren geliefert hat, beziehen sich die Bestimmungen über die Mängel nicht auf fehlende Ware.

Das Recht des Käufers aus Mangelerfüllung wird aufgrund des Mangels basiert, den die Ware bei dem Risikoübergang von Sachschaden an den Käufer hat, wenn er sich auch erst später zeigt.
Das Recht des Käufers aus Mangelerfüllung wird aufgrund des später entstehenden Mangels basiert, der durch die Verletzung von Pflichten des Verkäufers verursacht wird. Garantiehaftung für Qualität des Verkäufers bleibt von diesem unberührt.

Im Fall vorfristiger Leistung kann der Verkäufer innerhalb der Lieferfrist die Mängel zu beseitigen. Dies kann nicht dazu führen, dass unangemessene Schwierigkeiten oder Kosten dem Käufer entstehen werden. Das Recht des Käufers auf Schadenersatz bleibt von diesem unberührt.
Dies gilt gleichartig für fehlerhafte Dokumente.

Das Recht des Käufers aus Mangelerfüllung bleibt unberührt, im Falle, dass der Mangel durch die Benutzung der von dem Verkäufer übergebenen Ware verursacht wurde. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer beweist, dass der Käufer von ihm rechtzeitig informiert wurde, dass die übergebene Ware nicht geeignet ist und der Käufer auf die Benutzung der Ware bestand oder wenn der Verkäufer bewiest, dass es unmöglich war, die Uneignung der übergebenen Ware, trotz aller Bemühungen, feststellen zu können.

Der Käufer überprüft, wie möglich, die Ware nach dem Risikoübergang von Sachschaden so schnell wie möglich und überzeugt sich von ihrer Eigenschaften und Menge, spätestens bis zum Zeitpunkt, wenn die Ware am Bestimmungsort zugestellt ist. Wenn die Ware während des Transports zu einem anderen Bestimmungsort gerichtet wird oder von den Käufer weiter abgesendet wird ohne die Möglichkeit die Ware zu kontrollieren, und das Unternehmen musste in der Zeit von Vertragsabschluss über die Möglichkeit solcher Änderung des Bestimmungsorts oder solcher weiteren Absendung wissen, kann der Käufer die Überprüfung auf die Zeit der Warenzustellung zu einem neuen Bestimmungsort verschieben.

Wenn die Mangelerfüllung eine wesentliche Vertragsverletzung ist, dann hat der Käufer das Recht auf:

a) die Mangelbeseitigung durch eine Lieferung einer neuen mangelfreien Ware oder fehlender Ware,
b) die Mangelbeseitigung durch eine Reparatur der Ware
c) den angemessenen Nachlass vom Kaufpreis, oder
d) den Rücktritt vom Vertrag.

Käufer teilt dem Verkäufer mit, welches Recht hat er ausgewählt, und so bei der Mitteilung des Mangels oder unverzüglich nach der Mittelung des Mangels. Der Käufer kann die ausgewählte Möglichkeit nur mit der Zustimmung des Verkäufers ändern. Dies gilt nicht, wenn der Käufer die Reparatur des Mangels, der zeigt sich als nicht reparierbar, verlangt hat.

Wenn der Verkäufer die Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist entfernt oder dem Käufer nicht mitteilt, dass die Mängel nicht beseitigen wird, kann der Käufer statt der Mangelbeseitigung angemessenen Nachlass vom Kaufpreis verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

Wenn der Käufer sein Recht nicht rechtzeitig bestimmt hat, hat er folgende Rechte:
• Wenn die Mangelerfüllung eine unwesentliche Vertragsverletzung ist, hat der Käufer das Recht auf Mangelbeseitigung oder auf angemessenen Nachlass vom Kaufpreis.
• Solange der Käufer sein Recht auf den Nachlass vom Kaufpreis oder auf den Rücktritt von dem Vertrag nicht geltend gemacht hat, kann der Verkäufer fehlende Ware anliefern oder Rechtsmangel beseitigen. Andere Mängel kann der Verkäufer nach seiner Wahl durch eine Reparatur der Ware oder durch eine Lieferung einer neuen Ware beseitigen. Diese Wahl kann nicht dazu führen, dass unangemessene Kosten dem Käufer entstehen werden.
• Wenn der Verkäufer den Mangel der Ware nicht rechtzeitig beseitigt oder den Mangel der Ware beseitigen ablehnt, kann der Käufer den Nachlass vom Kaufpreis fordern oder vom Vertrag zurücktreten.
Die von dem Käufer durchgeführte Wahl kann nicht ohne Zustimmung des Verkäufers geändert werden.
Bis zur Beseitigung des Mangels ist der Käufer nicht verpflichtet ein Teil vom Kaufpreises, der seinem Recht auf angemessenen Nachlass entspricht, zu bezahlen.
In dem Fall der Anlieferung einer neuen Ware wird der Käufer dem Verkäufer auf die Kosten des Verkäufers die ursprünglich angelieferte Ware zurücksenden.
Der Käufer kann weder vom Vertrag zurücktreten noch die Anlieferung einer neuen Ware verlangen, wenn er die Ware im gleichen Zustand nicht zurückgeben kann, als er sie erhalten hat.
Dies gilt nicht
a) wenn der Zustand infolge der Prüfung zwecks der Feststellung des Mangels der Ware geändert wurde
b) wenn die Ware noch vor der Entdeckung des Mangels von dem Käufer benutzt wurde
c) wenn die Unmöglichkeit der Rückgabe der Ware in ungeändertem Zustand durch die Behandlung oder Unterlassung des Käufers nicht verursacht wurde
d) wenn die Ware noch vor der Entdeckung des Mangels von dem Käufer verkauft, verbraucht oder bei normalem Gebrauch geändert wurde. Wenn dies nur teilweise geworden ist, gibt der Käufer dem Verkäufer zurück, was noch möglich ist, und gibt er dem Verkäufer die Entschädigung bis die Höhe von Profit aus der Verwendung der Ware.

Wenn der Käufer über Mangel der Ware rechtzeitig nicht berichtet hat, verliert er sein Recht auf den Vertragsrücktritt.

Wenn der Käufer über den Mangel der Ware unverzüglich nicht berichtete, nachdem er den bei der rechtzeitigen Untersuchung und angemessenen Betreuung feststellen gekonnt hatte, wird das Gericht ihm das Recht aus Mangelerfüllung nicht zugestehen. Wenn es um verborgenen Mangel geht, gilt dasselbe, falls es über den Mangel ohne unnötige Verzögerung nicht berichtet wurde, nachdem der Käufer den Mangel bei der angemessenen Betreuung feststellen gekonnt hatte, spätestens jedoch innerhalb von zwei Jahren nach der Abgabe der Ware.

Mit der Gewähr für die Warenqualität verpflichtet sich der Verkäufer, dass die Ware eine bestimmte Zeit lang zu gewöhnlichen Zwecken einsatzfähig ist oder gewöhnliche Eigenschaften behält. Dies gilt auch wenn die Angabe über die Gewährleistungsfrist oder die Haltbarkeit der Ware auf der Verpackung oder in der Werbung angeführt ist. Die Garantie kann auch auf die einzelnen Komponenten der Ware gegeben werden.
Die Gewährleistungsfrist läuft von der Abgabe der Ware an den Käufer; wenn die Ware gemäß dem Vertrag gesendet wurde, läuft die Gewährleistungsfrist von der Übergabe auf dem Lieferungsort.

Der Käufer hat kein Gewährleistungsrecht, wenn der Mangel nach dem Risikoübergang des Sachschadens auf den Käufer durch externes Ereignis verursacht wurde. Dies gilt nicht, wenn der Mangel durch den Verkäufer verursacht wurde.

Die Anzeige des Mangels, auf den sich die Garantie erstreckt, und das Recht aus der Mangelerfüllung sind bei dem Verkäufer zu erledigen.

Bzw. macht der Käufer das Recht auf die Reparatur bei dem geltend, der dazu ermächtigt ist. Die zur Reparatur ermächtigte Person durchführt die Reparatur in der Frist, die zwischen Verkäufer und Käufer bei dem Kauf der Ware bestimmt wurde. Wenn der Käufer das Recht aus der Mangelerfüllung geltend macht, bestätigt der Verkäufer ihm schriftlich das Datum der Anmeldung der Rechtsforderung, der Reparaturdurchführung und die Reparaturdauer.

Der Verkäufer ist verpflichtet die Leistungen ohne Mängel und mit den angeforderten oder gewöhnlichen Eigenschaften zu erfühlen, um es möglich wäre, den Gegenstand der Erfüllung gemäß dem Vertrag und zum Vertragszweck, wenn er beiden Vertragsparteien bekannt ist, zu nutzen. Wenn dies fehlerhaft erfüllt ist, hat der Käufer die Rechte aus der Mangelerfüllung.
Der Verkäufer ist verpflichtet die Leistungen in der Mittelqualität durchzuführen, wenn andere Qualität zwischen beiden Vertragsparteien nicht vereinbart wird.

Es ist vermutet, dass die Erfüllung mangelhaft ist, besonders wenn der Verkäufer
a) den Gegenstand der Erfüllung ohne bestimmte oder vereinbarte Eigenschaften leistet,
b) auf die Mängel, die der Gegenstand der Erfüllung hat, nicht hinweist, obwohl sie sich bei solcher Ware gewöhnlich nicht zeigen,
c) in dem Widerspruch zu der Wirklichkeit den Käufer versichert, dass der Gegenstand der Erfüllung keine Mängel hat, oder, dass die Ware zu konkretem Zweck geeignet ist.

Wenn der Käufer auf sein Recht aus Mangelerfüllung im Voraus verzichtet, muss er seine Willensäußerung schriftlich machen.

Der Verkäufer gewährleistet, dass der Leistungsgegenstand eine bestimmte Zeit lang nach der Erfüllung zu vereinbarten Zwecken einsatzfähig wird und vereinbarte Eigenschaften behalten wird; wenn diese nicht vereinbart werden, bezieht sich die Gewähr auf die gewöhnlichen Zwecke und Eigenschaften.

Der Käufer kann sein Recht aus der Mangelerfüllung bei dem Gericht geltend machen, wenn er den Mangel dem Verkäufer ohne unnötige Verzögerung hervorgehoben hat, nachdem er die Möglichkeit die Ware zu kontrolieren und den Mangel zu feststellen gehabt hatte, und so entweder durch die Bezeichnung des Mangels oder Mitteilung, wie er sich zeigt. Der Mangelanspruch kann innerhalb von 6 Monaten ab dem Tag der Übergabe des Leistungsgegenstands erhoben werden. Im Falle des Mangels auf den sich die Garantie erstreckt, ist der Käufer verpflichtet, den Mangelanspruch ohne unnötige Verzögerung, nachdem er die Möglichkeit den Leistungsgegenstand zu kontrollieren und den Mangel festzustellen gehabt hat, spätestens jedoch innerhalb der von der Garantiefrist bestimmten Reklamationsfrist, bei dem Verkäufer geltend zu machen.

Sobald der Käufer den Mangel feststellt, teilt er dies ohne unnötige Verzögerung dem Verkäufer mit und übergibt ihm den Leistungsgegenstand, oder bewahrt ihn nach den Weisungen des Verkäufers auf oder erledigt anders, dass der Mangel kontrolliert werden kann. Wenn der Käufer den Anspruch bezüglich des Mangels gerechtfertigt erhhoben hat, wird der Ablauf der Frist für die Geltendmachung des Rechts aus der Mangelerfüllung und der Garantiefrist für die Dauer, in der der Käufer die Mangelware nicht benutzen kann, angehalten.

Wenn es um einen Mangel geht, der beseitigt werden kann, kann der Käufer entweder eine Reparatur oder eine Ergänzung von fehlenden Teilen, oder angemessenen Nachlass vom Kaufpreis fordern. Wenn es um einen Mangel geht, der nicht beseitigt werden kann, und falls es durch diesen Mangel nicht möglich ist, den Gegenstand ordentlich zu benutzen, kann der Käufer entweder vom Vertrag zurücktreten oder angemessenen Nachlass vom Kaufpreis fordern.

Wenn der Käufer das Recht gemäß vorherigem Absatz hat, ist er berechtigt, den Ersatz von zweckmäßigerweise aufgewendeten Kosten bei Geltendmachung dieses Rechts zu erhalten. Falls er aber das Recht auf den Ersatz innerhalb von einem Monat nach dem Ablauf der Frist, innerhalb der es nötig ist, den Mangel zu rügen, nicht geltend macht, wird dieses Recht nicht zuerkannt werden, wenn die Gesellschaft einwendet, dass das Recht auf den Ersatz nicht rechtzeitig geltend gemacht wurde.

Das Recht aus der Mangelerfüllung schliesst nicht das Recht auf den Schadensersatz aus; was kann aber mit der Geltendmachung des Rechts aus der Mangelerfüllung erreicht werden, kann es nicht aus anderen Rechtsgründen geltend gemacht werden.

Der Verkäufer verantwortet dem Käufer gegenüber für die Mangelfreiheit der Ware bei der Übernahme. Vor allem verantwortet der Verkäufer dem Käufer gegenüber, dass zum Zeitpunkt der Warenübernahme durch den Käufer diese:
a) Ware Eigenschaften besitzt, welche die Parteien vereinbart haben und ohne das Vorhandensein einer solchen Vereinbarung, solche Eigenschaften besitzt, welche der Verkäufer oder Hersteller beschrieben hat oder welche der Käufer bezüglich der Warenbeschaffenheit und aufgrund der von ihnen betriebenen Werbung erwartet hat,
b) Ware sich für den Zweck eignet, welcher vom Verkäufer zur Nutzung angeführt wird oder zu dem die Ware dieser Art gewöhnlich genutzt wird,
c) Ware in der Qualität oder Ausführung dem vereinbarten Muster oder der Vorlage entspricht, falls die Qualität oder Ausführung nach dem ereinbarten Muster oder der Vorlage festgelegt wurde,
d) Ware in entsprechender Menge, Maß oder Gewicht erhältlich ist und
e) Ware den Anforderungen der Rechtsvorschriften entspricht.

Falls der Mangel innerhalb von sechs Monaten ab Übernahme vorkommt, wird vermutet, dass die Ware bereits bei Übernahme mangelhaft war.

Falls die Art des Kaufs es ermöglicht, hat der Käufer das Recht, dass die Ware vor ihm überprüft wird oder ihre Funktionen vorgeführt werden.

Wenn die Ware den Mangel hat, der nicht verhindert, die Ware zu bestimmtem Zweck zu verwenden, kann diese Ware nur zu einem niedrigeren Preis, als der übliche Preis der mangelfreien Ware ist, verkauft werden. Der Verkäufer weist den Käufer darauf hin, dass die Ware mangelhaft ist und um welche Art von Mangel es sich handelt, wenn dies schon aus der Art des Verkaufs nicht evident ist. Der Käufer ist berechtigt das Recht aufgrund des Mangels, der bei der Verbrauchsware innerhalb von vierundzwanzig Monaten ab Warenabnahme auftritt, geltend zu machen. Wenn die Gültigkeitsdauer der Ware gemäß anderen Rechtsvorschriften auf der verkauften Ware, auf ihrer Verpackung, in der beigepackten Anweisung oder in Werbung angeführt wird, werden die Bestimmungen über die Gewähr für die Warenqualität benutzt.
Wenn der Käufer es verlangt, bestätigt der Verkäufer ihm schriftlich den Umfang und die Dauer seiner Pflichten bezüglich der Mangelerfüllung. Der Verkäufer hat die Pflichten aus der Mangelerfüllung mindestens in solchem Umfang, in dem die Pflichten aus der Mangelerfüllung des Herstellers sind. In der Bestätigung gibt er auch seinen Namen, Sitz und ID-Nr. bzw. noch andere für die Erkennung der Identität notwendigen Angaben an. Wenn es nötig ist, erklärt der Verkäufer in der Bestätigung in einer verständlichen Weise den Inhalt, den Umfang, die Bedingungen und die Dauer seiner Verantwortlichkeit und die Weise der Geltendmachung der aus ihr hervorgehenden Rechte. In der Bestätigung wird von dem Verkäufer auch angeführt, dass andere mit dem Kauf der Ware verbundene Rechte des Käufers nicht betroffen werden. Die Bestätigung gilt auch in dem Fall, wenn diese Pflichten nicht erfüllt sind. Falls die Warenbeschaffenheit nicht verhindert, kann die in dem vorherigen Absatz genannte Bestätigung durch den Einkaufsbeleg, der die genannten Angaben erhielt, ersetzt werden.

Die Bestimmung über das Recht des Käufers auf die Geltendmachung des Rechts aufgrund des Mangels, der bei der Verbrauchsware innerhalb von vierundzwanzig Monaten ab Warenabnahme auftritt, wird nicht angewendet
a) bei der Ware, die für einen geringeren Preis infolge von Mangel verkauft wird,
b) auf die Warenabnutzung, die durch gewöhnlichen Gebrauch verursacht wird,
c) bei der Gebrauchtware auf den Mangel, der dem Umfang des Gebrauchs oder der Abnutzung entspricht, welchen diese Ware bei Übernahme durch den Käufer hatte, oder
d) falls dies aus der Beschaffenheit der Ware hervorgeht.

Wenn die Ware die bestimmten Eigenschaften nicht hat, kann der Käufer auch die Lieferung einer neuen mangelfreien Ware verlangen, falls es bezüglich der Art des Mangels nicht unangemessen ist, aber wenn der Mangel nur einen Teil von der Ware betrifft, kann der Käufer nur den Ersatz des Einzelteils verlangen; falls es nicht möglich ist, kann er vom Vertrag zurücktreten. Falls es bezüglich der Art des Mangels disproportional ist, besonders, wenn es möglich ist, den Mangel ohne unnötige Verzögerung zu beseitigen, hat der Käufer das Recht auf kostenlose Beseitigung des Mangels.

Das Recht auf die Lieferung einer neuen Ware oder den Austausch des Einzelteils hat der Käufer auch im Falle des behebbaren Mangels, falls er die Ware nicht ordentlich durch das wiederholte Vorkommen des Mangels nach der Reparatur oder mehrere Mängel benutzen kann. In solchem Fall ist der Käufer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

Wenn der Käufer vom Vertrag nicht zurücktritt oder sein Recht auf die Lieferung einer neuen mangelfreien Ware oder auf den Austausch ihres Einzelteils oder auf die Reparatur der Ware nicht geltend macht, kann er den angemessenen Preisnachlass verlangen. Der Käufer hat das Recht auf den angemessenen Preisnachlass auch in dem Fall, dass der Verkäufer ihm eine neue mangelfreie Ware nicht anliefern kann, den Einzelteil der Ware nicht ersetzen kann oder die Ware reparieren kann, sowie in dem Fall, dass der Verkäufer keine Besserung in der angemessenen Frist verschafft, oder wenn das Verschaffen der Besserung dem Verbraucher erhebliche Schwierigkeiten verursachen würde.

Das Recht aus der Mangelerfüllung dem Käufer nicht zugehört, falls der Käufer vor der Warenübernahme wusste, dass die Ware den Mangel hat oder falls der Käufer selbst den Mangel verursachte.
Wenn die Ware den Mangel hat, aufgrund dessen der Verkäufer verpflichtet ist, und wenn es sich um die für einen geringeren Preis verkaufte Ware oder die Gebrauchtware handelt, hat der Käufer anstatt des Rechts auf den Austausch der Ware das Recht auf den angemessenen Nachlass.

Die Rechte aus der Mangelerfüllung werden bei dem Verkäufer geltend gemacht, bei dem die Ware gekauft wurde.
Wenn der Käufer das Recht aus der Mangelerfüllung geltend macht, bestätigt die andere Partei ihm in schriftlicher Form, wann er das Recht geltend gemacht hat, sowie die Durchführung und die Dauer der Reparatur.

11. Schlussbestimmungen

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsfälle, die zwischen H & D, AG und dem Käufer abgeschlossen sind. Käufer versteht sich natürliche Person als auch juristische Person. Für die, aufgrund des Auftrags entstandenen Rechtsbeziehungen zwischen beiden Vertragsparteien gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs, was natürliche Person betrifft, und die Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs, was juristische Person betrifft.

Unternehmen im Sinne von § 1820 Absatz 1 Lit.j) des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg., BGB informiert den Käufer, dass die außergerichtliche Erledigung von Verbraucherbeschwerden durch Mediation oder Schiedsverfahren auf der freiwilligen Teilnahme von beiden Parteien, Objektivität und Neutralität basiert wird. Bei Beschwerden kann sich der Käufer an lokal relevante Aufsichts- und Kontrollbehörde, die die Tschechische Handelsinspektion ist, wenden.
Die Tschechische Handelsinspektion prüft juristische und natürliche Personen, die auf dem Binnenmarkt Verkaufs oder Lieferungen von Produkten und Waren betreiben, Dienstleistungen anbieten oder ähnliche Tätigkeit entwickeln oder ein Markt (Märkte) betreiben, falls, nach besonderem Gesetz, keine andere Behörde Aufsicht führt oder falls Gesetz Nr. 64/1986 Slg. über die Tschechische Handelsinspektion nicht anders bestimmt.
Die Tschechische Handelsinspektion erledigt Verbraucherbeschwerden in gesetzlicher Form und unter die gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen.
In Abhängigkeit von der Änderung der einschlägigen Rechtsbestimmungen oder Geschäftspolitik der Firma behält sich H & D, AG das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Diese Änderung und ihre Wirksamkeit werden in geeigneter Form auf der Website www.e-hd.cz, www.e-hd.eu, www.e-hd.store veröffentlicht werden.